Re: nur mal so… - Porno-Links unter Uni-Adresse
Friday, May 16th, 2008porno b0nSaI schrieb am 13. Oktober 2000:
[Heise-PflichtSNIP]
> > Und was die “Pseudo”-Adresse betrifft: Was hindert Dich daran,
> > Deinen
> > Nachbarn oder sonst jemanden anzugeben? Es gibt schließlich
> > Telefonbücher und Telefon-CDs, da sind die Adressen drin. Solange
> > Du
> > nichts unterschreiben mußt, läuft das prima.
>
> Ich habe schon mehrere Domains registriert. Dies geschah direkt bei
> der
> DENIC oder über andere Anbieter und bisher habe ich immer einen
> Vertrag
> bekommen oder einen Brief in dem eine URL zu finden war, über die
> ich
> die Registrierung “freischalten” musste. Und diese Briefe/Verträege
> kann ich halt nicht an meinen Nachbarn schicken …
>
> Aber wenns jetzt auch schon ganz ohne geht … *shrug* … Ich sags
> ja,
> die Welt wird untergehen
>
> Andi
>
> > Gruß,
> >
> > Christian
Mr. Bonsai scheint sich mal wieder im Reich der “Was wäre
wenn”-Spielereien aufzuhalten. Grundsätzlich ist zu differenzieren
zwischen der reinen Registrierung einer Domäne (Admin-Eintrag) und
deren Koppelung mit einem Server und somit auch Inhalt (Tech-Eintrag).
Sollte man in betrügerischer Absicht das Installieren von Inhalten im
Internet unter einer eigenen Domäne zweiter Stufe umsetzen können, ohne
dabei in direkter Verbindung persönlicher Zuordbarkeit zu stehen, kann
sich die Uni an den Dienstleister wenden, der gegebenenfalls das
inkriminierte Material zu beseitigen hat. Somit wäre wenigstens der
Schaden beseitigt, nicht jedoch schon der Täter gefunden. Alleine schon
aus der Sorgfaltspflicht heraus, siehe Domänennamensdebatte bezüglich
heil-hitler.de oder auch hinsichtlich des Tatbestandes des Domänenklaus
sollten sich Hostdiensteanbieter in dieser Hinsicht durch Eindeutigkeit
der Person absichern.
Zeus