Re: Porno - BGH reicht Check der Ausweisnummer als Z…
Saturday, June 7th, 2008pornonn hast du aber eine ganz eigene Auffassung von Sexualität. Glaube
> mir, wir, die anderen, halten primäre Geschlechtsteile für
> wesentlich. Echt!
Mal unabhängig von der Diskussion, ob der Kreis jetzt aus Porno
anständig macht, oder nicht, möchte ich doch auf das Argument des OPs
zurück kommen: Da wird eine Nummer eingeblendet und wenn du denen was
schickst, bekommst ein MMS mit den unzensurierten Film. Und das
vermutlich ohne Alterskontrolle.
Damit auch was zu der abgedrifteten Diskussion gesagt sei: In Japan
ist die Volldarstellung der Geschlechtsteile verboten, das verpixelte
ist in meinen Augen aber immer noch Porno, da es den Akt zeigt.
Wegen Fernsehen: Ich kenne nur die weibl.
Selbstbefriedigungswerbungen (nur 1 Person zu sehen). Gibt es welche
mit richitgen Akt auch?
Wenn die Missionarstellung schräg von hinten gefilmt wird, so ist
kein primäres Geschlechtsteil zu sehen (Hintern, bzw. Becken von Mann
verdeckt alles). Zählt dies dann deiner Meinung als Porno, oder
nicht, da ja kein Geschlechtsteil zu sehen ist?
Nur so ein paar Gedanken(an/er)regungen ![]()