Archive for June 13th, 2008

Re: Porno <> Kinderporno - US-Bericht bescheinigt Napster

Friday, June 13th, 2008

pornoind wir uns einig, dass wen ich deine Kinder zu Filmaufnahmen
> zwinge,
> in denen sie von mir in alle Körperöffnungen penetriert werden, es
> sich
> dabei um Kipo handelt
kipo ist es nur dann, wenn meine kinder zu dem zeitpunkt jünger als 14
jahre sind. ansonsten kämen straftatbestände wie “sexuelle nötigung”
bzw. “vergewaltigung” zum tragen. es ist ja nicht so, dass
über-14-jährige überhaupt nicht geschützt sind.
> und du wahrscheinlich auch nicht begeistert
> sein
> wirst, wenn ich deine 13 J. Tochter zum Eisessen abhole und dir
> sage,
> wir lieben uns und ich bringe sie dann am nächsten Tag zurück. Ich
> bin
> 36.
wenn ich nicht eingriffe, machte ich mich strafbar…
> Im Übrigen möchte ich nicht dass du meine Meinung als Unsinn
> disqualifzierst. Ich habe, und nimm das bitte als Nichtunsinn zur
> Kenntnis, diese Worte: …”ist, und was “normale” Pornographie.
> Denn:
> ab wann gilt eine Person nicht mehr als Kind - ab 14, 16, 18 oder
> gar
> erst ab 21 Jahren? Zumal ein 12 jähriges Kind auch schon wie 14
> aussehen kann. Die Grenzen sind da fliessend.” oft von Pädophilen
> als
> “Entschuldigung” für ihre Taten gehört.
mir ist ein rätsel, was daran “entschuldigend” wirken soll - der erste
teil ist eine frage, die eindeutig beantwortet werden kann, der zweite
teil eine schlichte tatsachenfeststellung.
> Ebenso war dabei: “So wie
> die
> sich aufgemacht hat, musste ich doch annehmen das sie wollte” und ”
> Die
> (10 Jahre) hat immer ihr Röckchen hochgehoben (Klar, die wollte
> Analverkehr) und der nette Onkel von der Kirmes, der mir in seinem
> Wohnwagen gerne seine Pornosammlung zeigen wollte und dann
> handgreiflich wurde als ich nicht wollte, sagte: Komm du bist doch
> schon 12, fast erwachsen. Alles Unsinn. Danke
mit zwölf bist du ja auch noch dem gesetz nach noch ein kind, und
stehst damit unter besonderem schutz. dagegen hat ja auch niemand
etwas. wir reden doch hier von jugendlichen zwischen 15 und 17, denen
eine anhebung des schutzalters auf 18 jahre jegliche sexualität
absprechen würde - gerade in dem alter, in dem sich diese entwickelt.
ich selbst habe übrigens, nachdem ich im alter von ca. 10 jahren die
freuden der masturbation kennengelernt habe, mir durchaus sex mit
erwachsenen gewünscht und damit phantasiert. es ist zwar nie dazu
gekommen, aber die vorstellung hat mich sehr gereizt. und wenn ich an
meinen damaligen freundeskreis zurückdenke, war ich da keineswegs die
ausnahme.
[…]
> Kindern oder Jugendlichen eingreifen dürfen. Für mich gibt es sehr
> wohl
> eine Grenze wann Kipo anfängt (s.o.)
die grenze gibt es nicht nur für dich. sie ist für alle in D auf die
vollendung des 14. lebensjahres festgelgt.
> Und desweiteren habe ich mich
> gefragt, was denn die Aussage: “Zumal ein 12 jähriges Kind auch
> schon
> wie 14 aussehen kann.” heissen soll? Hier geht es doch eher nur um
> die
> körperliche Entwicklung aber nicht um die seelische.
es geht um beides.
> Das es schwer
> ist
> eine Grenze zu ziehen ist mir wohl klar. Aber eben deshalb ist es
> wichtig Zäsuren zu haben.
die haben wir ja auch.
> Im übrigen sind diese Grenzen ja auch
> nicht
> willkürlich festgelegt. Man hat versucht sich an die
> Entwicklungsstufen
> eines Heranwachsenden zu orientieren.
richtig. aber genau diese “entwicklungsstufen” ändern sich mit der
zeit und müssen daher von zeit zu zeit hinterfragt werden dürfen.
> wenn du die “kind” definition auf
> > jugendliche bis 18 ausdehen willst, kommen genau diese sachen mit
> > ins
> > spiel, weil diese definition eben *nicht* ausschließlich auf
> > sexualität
> > bezogen ist.
>
> Ja, aber wir reden doch hier über einen Teilaspeskt
kein grund, das gesamtbild aussen vor zu lassen.
> Ich habe Leute kennengelenrt, die jedes Kind rumkriegen
darum müssen kinder ja auch geschützt werden.
> > > darfst als 18> J. mit 16 J. ins Bett.
> >
> > ja und?
> >
> Als 18 J. darfst du mirt 16j ins Bett ohne strafrechtlich belangt
> werden zu können. Das meinte ich. War nicht ganz klar ausgedrückt.
hab ich schon verstanden. die frage bleibt: ja und?
deine aussage ist übrigens so wie du es schreibst falsch. in solchen
fällen
*kann* unter bestimmten voraussetzumgen auf eine bestrafung
verzichtet werden.