Weitgehende Zustimmung! - Porno- oder Webradiopatent?
July 21st, 2008
porno Muss gar nicht mal sein und ist wohl auch nicht wünschenswert. Aber
> eine kleine Novelle des Patentrechts würde viel Ärger ersparen: der
> Begriff der Gebrauchsüblichkeit wäre dahin auszudehnen, dass der
> Patentschutz auf eine Sache, Idee usw. nur angewendet werden kann,
> wenn diese in ihrem Gebrauch oder inneren Gut nicht bereits defacto
> zu Allgemeingut geworden ist. Das verhindert, dass Patentinhaber erst
> den finanziellen Erfolg “ihrer” Idee abwarten, und dann
> Produkt-/Ideeverwender, die zu diesem Zeitpunkt bereits durch die
> Macht des Faktischen gebunden sind, “abkassieren”.
noch besser eine Pflicht einen Nachweis über den Einsatz vergebener
Lizenzen innerhalb einer bestimmten Frist. Sprich jemand muss die
Lizenz erworben haben, einsetzen (produktiv, nicht irgendwie
Testhalber) und es muss ein bestimmter Prozentsatz der
Weltbevölkerung betroffen (Bindung an ein allgemein erschwingliches
Produkt im Konsumbereich (z.B. Automobilbau, Unterhaltungs und
Informationselektronik, Kosmetik …) bzw. bei branchenbezogenen
Patenten (Schiffsbau, Luftfahrt) in üblichem Umfang) sein um zu
vermeiden das sich 5 Dummyunternehmen die Lizenz zuteilen lassen und
dann in den Schrank legen.
> Insgesamt muss natürlich das internationale Patentrecht erheblich
> vereinheitlicht werden, …Schlagworte: Software-Patente, Patente auf
> “Geschäftsideen” usw.
nur wäre hier ein strikteres eingrenzen der patentierbaren Verfahren
wünschenswert.
> fbahr