Re: Überschrift? - Internet-Porno am Arbeitsplatz kann zu f…
August 14th, 2008
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> > Shred schrieb am 11. März 2002 11:33
> >
> > > > Die Grundaussage ist also weniger “Internetporno am
> > Arbeitsplatz
> > > > kann zu fristloser Kündigung führen” sondern: “Das Verstossen
> > > gegen
> > > > ausdrückliche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag kann zu
> > fristloser
> > > > Kündigung führen”.
> > >
> > > Tja… Heise denkt wohl mittlerweile auch über eine Fusion mit
> > > bild.de nach… ;-))
> >
> > Wenn der Kerl statt auf eine Pornoseite auf Heise.de gegangen
> > wäre(privates Surfen ist privates Surfen, egal ob Porno oder
> > Computer),
> > hätte die Überschrift sicherlich auch “Heise.de am Arbeitsplatz
> > kann zu
> > fristloser Kündigung führen” geheissen.
>
> Hm. Es geht darum, dass man, nutzt man den Internet-Zugang privat,
> obwohl das im Vertrag ausgeschlossen ist, gekündigt werden kann –
> aber
> dann ganz regulär, da muss erst eine Abmahnung her. Das sieht in
> diesem
> Fall aber noch anders aus, da es um eine fristlose Kündigung geht.
> Und genau das steht in der Überschrift.
Diese Unterscheidung kann ich dem Artikel so nicht entnehmen.
Da steht zwar dass man wegen Porno gekündigt werden kann, aber in dem
Urteil auf dem die Aussage beruht geht es doch offensichtlich nur ums
private Surfen, das am Arbeitsplatz verboten war.
Der Unterschied, dass Porno offensichtlich eine besondere Form des
privaten Surfens darstellt, wird aus dem Artikel IMHO nicht deutlich.
TD