Re: Überschrift? - Internet-Porno am Arbeitsplatz kann zu f…
August 17th, 2008
> #In dem verhandelten Fall hatte ein Mitarbeiter den geschäftlichen
> Internetzugang entgegen einer ausdrücklichen Vereinbarung im
> Arbeitsvertrag zu privaten Zwecken genutzt.#
>
> Die Grundaussage ist also weniger “Internetporno am Arbeitsplatz
> kann
> zu fristloser Kündigung führen” sondern: “Das Verstossen gegen
> ausdrückliche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag kann zu fristloser
> Kündigung führen”.
>
> Und wär hätte das nicht gedacht?
>
> TD
>
tja eine so langeweilige Überschrift hätte wahrscheinlich weder dich
noch mich dazu veranlasst diese news zu lesen - da ich aber gerade
keine lust zum arbeiten habe finde ich sogar Zeit dazu zu posten ;-))
da ich aber mein eigener Arbeitgeber bin, ist mir das recht schnuppe,
ich habe mit mir vereinabrt, dass ich bei akuten motivationsproblemen
surfen und auch Pornoseiten schauen darf *gg*