Re: Überschrift? - Internet-Porno am Arbeitsplatz kann zu f…
Friday, August 22nd, 2008ine/porno-fotos/3908″>>porno > > Die Grundaussage ist also weniger “Internetporno am
> Arbeitsplatz
> > > kann zu fristloser Kündigung führen” sondern: “Das Verstossen
> > gegen
> > > ausdrückliche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag kann zu
> fristloser
> > > Kündigung führen”.
> >
> > Tja… Heise denkt wohl mittlerweile auch über eine Fusion mit
> > bild.de nach… ;-))
>
> Wenn der Kerl statt auf eine Pornoseite auf Heise.de gegangen
> wäre(privates Surfen ist privates Surfen, egal ob Porno oder
> Computer),
> hätte die Überschrift sicherlich auch “Heise.de am Arbeitsplatz
> kann zu
> fristloser Kündigung führen” geheissen.
Hm. Es geht darum, dass man, nutzt man den Internet-Zugang privat,
obwohl das im Vertrag ausgeschlossen ist, gekündigt werden kann — aber
dann ganz regulär, da muss erst eine Abmahnung her. Das sieht in diesem
Fall aber noch anders aus, da es um eine fristlose Kündigung geht. Und
genau das steht in der Überschrift.
ciao, Jürgen Kuri, c’t/heise online